Wie viel können Sie in Ihre 3. Säule einzahlen?

Sasha Voegeli

Wie viel können Sie in Ihre 3. Säule einzahlen?


Einzahlungen in die freiwillige und gebundene Vorsorge Säule 3a haben zwei hauptsächliche folgende Vorteile:

  1. Die Zinssätze sind für 3a-Beiträge im Durchschnitt höher als auf gewöhnlichen
    Sparkonten
  2. Die Beiträge in ein 3a Produkt sind steuerlich abzugsfähig
    Vor allem aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit hat der Gesetzgeber für Einzahlungen in die Säule 3a Höchstbeiträge festgelegt.


Maximaler Betrag für Angestellte und Selbständigerwerbende

In der Schweiz gibt es zwei unterschiedliche Beitragslimiten für die freiwillige gebundene Vorsorge (3a Produkte).

Regel für erwerbstätige Personen, die zum Zeitpunkt der Einzahlung einer Einrichtung der 2. Säule (einer Pensionskasse) angehören: Sie können bis zu CHF 6883 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen (Stand 2021). Es handelt sich dabei gewöhnlich um Personen in einem angestellten Arbeitsverhältnis. Selbständigerwerbende die einer Einrichtung der 2. Säule angehören, können ebenfalls diesen Betrag einzahlen respektive bei den Steuern abziehen.

Erwerbstätige Personen, die zum Zeitpunkt der Einzahlung keiner Einrichtung der 2. Säule (also keiner Pensionskasse) angehören, können bis zu 20% ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen, bei einem jährlichen Höchstbetrag von 34’416 Franken (Stand 2021).

Sind beide Ehegatten oder beide eingetragenen Partner erwerbstätig und leisten Beiträge in die 2. Säule, so können beide Personen diese Steuer-Abzüge für sich beanspruchen.

Im Fall des Säule-3a-Betrags für Personen mit Pensionskasse spricht man im übertragenen Sinn bisweilen von der «kleinen» Säule 3a (Höchstbetrag von 6883 Franken im Jahr 2021), im Fall des Betrags für Personen ohne Pensionskasse (34’416 Franken) auch von der «grossen» Säule 3a.


Die Begriffe «klein» und «gross» sind aber insofern missverständlich, als der maximal erlaubte Einzahlungsbetrag für Personen ohne Pensionskasse je nach Fall auch kleiner sein kann als derjenige für Personen mit Pensionskasse.

Beispiel: Eine selbständigerwerbende Person ohne Pensionskasse hat einen Nettolohn von CHF 30’000. Sie darf also maximal CHF 6000 Franken (20% von CHF 30’000) in die Säule 3a einzahlen. Eine erwerbstätige Person mit einer Pensionskasse kann hingegen CHF 6883 einzahlen und bei den Steuern in Abzug bringen (Stand 2021).

Maximale Beträge nach Jahr
Die Beträge in die Säule 3a werden vom Bund jedes Jahr festgelegt und haben sich im Durchschnitt jedes zweite Jahr geändert.


Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Höchstbeträge der letzten Jahre für
Personen mit und ohne Pensionskasse. Die Höhe der Beträge ist unabhängig davon, ob Sie Ihre dritte Säule bei einer Bank oder Versicherung eröffnen.

Jahr
Mit 2. Säule
Ohne 2. Säule
2021
CHF 6.883
CHF 34.416
2020
CHF 6.826
CHF 34.128
2019
CHF 6.826
CHF 34.128
Jahr
2021
2020
2019
Mit 2. Säule
CHF 6.883
CHF 6.826
CHF 6.826
Ohne 2. Säule
CHF 34.416
CHF 34.128
CHF 34.128
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