Autoversicherung
Die Autoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug und gegebenenfalls bei Drittpersonen. Die Motorhaftpflichtversicherung ist für jeden Autohalter in der Schweiz obligatorisch.
Ihre Vorteile
Schnell und einfach
Das Wichtigste über
Fahrzeugversicherungen in
Kürze
Ein Blechschaden am Fahrzeug ist schneller passiert, als einem lieb ist. Im besten Fall kommt man mit dem Schrecken davon, doch was, wenn es bei einem Unfall gar Verletzte gibt? Wie gehen Sie in einem Schadensfall vor?
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – auch Autoversicherung oder Motorradversicherung genannt – kommt für entstandene Schäden auf. Durch Zusatzdeckungen wie der freiwilligen Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert.
Beim Abschluss einer individuell passenden Deckung hat man als Versicherter zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Qual der Wahl. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Anbietern für Fahrzeugversicherungen, je nach Anbieter variieren die Prämien meist stark.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für Sie als Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Sach- oder Personenschäden an Dritten auf, wobei die Deckungshöhe mindestens 5 Millionen Franken betragen muss. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Grunddeckung von 100 Millionen Franken. Die Kaskodeckungen, also die Teilkaskoversicherung oder die Kollisionskaskoversicherung, besser bekannt als Vollkasko, sind freiwillige Zusatzversicherungen.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung?
Die Deckung Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf das versicherte Fahrzeug, nicht auf den Fahrzeughalter. Wer also mit Ihrem Auto fährt, spielt in erster Linie keine Rolle. Bei einem Schadensfall ist für Junglenker unter 25 Jahren oftmals der Selbstbehalt höher.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Leistungen ab. Bei manchen Versicherungen können Sie gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden:
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Brand
- Elementarschäden, wie zum Beispiel Hagel
- Kollision mit Tieren
- Glasbruch
- Vandalismus
- Parkschaden
- Mitgeführte Sachen
Kollision: Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden – beispielsweise bei einem Auffahrunfall. Häufig ist ein Selbstbehalt fällig, dessen Höhe im Versicherungsvertrag festgehalten wird. Zudem arbeiten die meisten Versicherungsgesellschaften mit einem sogenannten „Zeitwertzusatz“. Dieser hält den Wert des Fahrzeuges während einer gewissen Zeitspanne fest und definiert den Betrag, der bei einem Totalschaden an Sie als Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Dieser Wert ist meist massiv höher als der jeweilige Marktwert, wovon Sie als Versicherungsnehmer profitieren.
Wo ist der Geltungsbereich
der Autoversicherung
abzulesen?
Der Geltungsbereich kann auf der grünen Versicherungskarte abgelesen werden. In der Regel umfasst der Geltungsbereich die EU, EFTA und Mittelmeerrandstaaten.
Welche Leistungen sind über die Motorfahrzeugversicherung versichert?
Die Motorfahrzeugversicherung kommt für eine Vielzahl von Schäden auf und kennt kaum Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften.
Unfallversicherung
für Insassen
Die Unfallversicherung für Insassen leistet Kapitalzahlungen bei:
- Todesfall
- Invalidität
- vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Spitalaufenthalt
- Taggeldentschädigung
- Heilungskosten unbegrenzt innerhalb 5 Jahren
Bonusschutz
In die Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung kann ein Bonusschutz eingeschlossen werden. Dieser schützt den Versicherungsnehmer in einem Schadensfall vor einer Prämienerhöhung.
Grobfahrlässigkeitsschutz
Bei einem Schadenfall, den Sie grobfahrlässig mit dem Fahrzeug verursachen, hilft Ihnen der Grobfahrlässigkeitsschutz. Er schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten, denn die Versicherungsgesellschaft verzichtet dadurch auf ihr Recht, den Unfallverursacher an den Kosten zu beteiligen. Hiervon ausgenommen sind Schäden auf Grund von Alkohol‑, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.
Deckungen
Die Grunddeckung umfasst normalerweise folgende Schadenereignisse:
Motorfahrzeughaftpflicht-versicherung:
Teilkasko:
Kollisionskasko::
- Personen- und Sachschäden
- Personen- und Sachschäden an Dritten
- Kollision mit Wildtieren
- Steinschlag
- Hagelschäden
- Sturmschäden
- Brand
- Diebstahl
- Vadalismus
- Parkschaden
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine selbstverursachte Kollision
Deckungen
Die Grunddeckung umfasst normalerweise folgende Schadenereignisse:
- Personen- und Sachschäden
Motorfahrzeughaftpflicht-versicherung:
- Personen- und Sachschäden an Dritten
Teilkasko:
- Kollision mit Wildtieren
- Steinschlag
- Hagelschäden
- Sturmschäden
- Brand
- Diebstahl
- Vadalismus
- Parkschaden
Kollisionskasko::
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine selbstverursachte Kollision
Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Autoversicherung nicht?
- Fahren in nicht fahrlässigem Zustand
- Fahren auf Rennstrecken sowie Teilnahme an Autorennen
- Abnützung und Fehlbedienung
- Grobe Verletzungen gegen das Strassenverkehrsgesetz
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.
Was sagen unsere Kunden?
Quaris — ein Partner für alle Fälle
Chantal Galladé
Quaris überprüft regelmässig unsere Versicherungskonditionen und analysiert unser Risikoprofil. So sind wir zum besten Preis-/Leistungsverhältnis versichert und dürfen zudem eine einwandfreie und kompetente Beratung geniessen.Einfach nur Top
Rageth Clavadetscher
Mit Quaris habe ich einen Partner gefunden, der mich in allen Versicherungsfragen kompetent berät und mich in allen Versicherungsbelangen vollumfänglich unterstützt.Einmal Quaris – immer Quaris!
Bruno Weber
Gute Sache, schade nur, dass ich so spät von Quaris erfahren habe. Ich hätte viel Geld sparen können.Sehr Kompetent!
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Die gute Beratung und Zuverlässigkeit der Quaris ist in allen Belangen perfekt! Ich kann Quaris nur empfehlenTop Beratung bei Quaris!