Gebäudeversicherung
Zuhause ist da, wo man sich geborgen fühlt. Für die Geborgenheit sorgen Sie. Die finanzielle Absicherung Ihres Grunds und Bodens übernimmt die Gebäudeversicherung.
Ihre Vorteile
Schnell und einfach
Das Wichtigste zur
Gebäudeversicherung
in Kürze
Schäden in Folge von Feuer, Wasser und Elementarereignissen können Ihrem Gebäude grossen Schaden zufügen. Ein Leitungsbruch kann zu hohen Such‑, Freilegungs- und Reparaturkosten, ein Brand zu einem totalen Verlust Ihres investierten Kapitals in eine Liegenschaft führen. Mithilfe einer Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Einbussen.
Detaillierte Informationen zur Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer gegen die finanziellen Folgen von Zerstörung oder Beschädigung durch die Feuer- und Elementargefahren, Wassergefahren, Diebstahl und Glasbruch. Zu beachten ist, dass in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung obligatorisch ist. Die freiwilligen Zusatzdeckungen können Sie bei Bedarf einschliessen. Tritt eine versicherte Gefahr ein, ersetzt die Versicherung den Vermögensbedarf für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes.
Was ist die gesetzliche
Grundlage der
Gebäudeversicherung?
In den meisten Kantonen besteht ein Versicherungsobligatorium für Feuer- und Elementargefahren. Zusätzlich wird in den Kantonen mit Versicherungsobligatorium unterschieden, ob Sie die Deckungen bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen müssen oder ob Sie einen privaten Versicherer frei wählen können. Die freiwilligen Zusatzdeckungen wie Wasser, Diebstahl und Glas können Sie ihren Bedürfnissen entsprechend bei einem privaten Versicherer abschliessen.
Die untenstehenden Auflistungen zeigen Ihnen, bei welchen Kantonen eine Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaften, und bei welchen Kantonen keine Versicherungspflicht besteht.
Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaft
- Schwyz
- Obwalden
- Uri
- Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerhode
Keine Versicherungspflicht
- Appenzell-Innerhoden
- Genf
- Tessin
- Wallis
Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Gebäudeversicherung?
Versichert ist der Eigentümer des Gebäudes.
Wo ist der Geltungsbereich der Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung gilt am Standort des Gebäudes.
Welche Leistungen erbringt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung entschädigt den Ersatzwert Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes. Folgende Ersatzwerte kommen zur Anwendung:
Neuwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie für den Verkauf des Gebäudes unmittelbar vor der Zerstörung erzielt hätten. Der Verkehrswert kommt zum Zug, wenn das Gebäude nicht am gleichen Ort wiederaufgebaut wird.
Abbruchwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie mit den beschädigten Abbruchteilen bei einem Verkauf noch erzielt hätten. Der Abbruchwert kommt zur Anwendung, wenn ihr Gebäude zum Abbruch bestimmt ist.
Folgekosten
Bestimmte Folgekosten sind bis zum vorgesehenen Maximalbetrag in der Gebäudeversicherung mitversichert. Die wichtigsten Folgegekosten sind:
- Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten
- Notmassnahmen, provisorische Dachdichtungen
- Dekontaminationskosten für das Erdreich bei Feuer und Elementar
- Such-, Freilegungskosten für Leitungen
- Schlossänderungskosten
- Mietertragsausfall
Deckungen
Die Grunddeckung umfasst in der Regel:
- Feuer
- Wasser
- Elementarschäden
- Diebstahl
Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Gebäudeversicherung nicht?
- Schäden an Motorfahrzeugen, welche sich im entsprechenden Gebäude befinden
- Durch Stauseen verursachte Überschwemmungen
- Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
Die detaillierten Ausschlüsse sind jeweils in den entsprechenden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ersichtlich.
Was sagen unsere Kunden?
Quaris — ein Partner für alle Fälle
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Quaris überprüft regelmässig unsere Versicherungskonditionen und analysiert unser Risikoprofil. So sind wir zum besten Preis-/Leistungsverhältnis versichert und dürfen zudem eine einwandfreie und kompetente Beratung geniessen.Einfach nur Top
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