Krankenkasse
Die Krankenversicherungen schützt Sie vor bösen finanziellen Überraschungen — egal ob im In- oder Ausland sowie bei Krankheit und Unfall!
Ihre Vorteile
Obligatorische
Krankenpflegeversicherung
nach KVG
Ab Geburt oder Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG abzuschliessen. Während dieser Zeit sind Sie bereits versichert. Sie können Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Krankenkassen frei wählen.
Jeder Versicherte zahlt monatlich eine Prämie an die Krankenkasse. Die Prämienhöhe variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Für Kinder (0–18 Jahre) und Junge Erwachsene (19–25) gelten tiefere Prämien. Personen mit geringen finanziellen Mitteln haben u.U. Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Im Krankheitsfall geht zudem ein Teil der Behandlungskosten zu Lasten der Versicherten. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und einem Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes.
Franchise
Ab Geburt oder Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG abzuschliessen. Während dieser Zeit sind Sie bereits versichert. Sie können Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Krankenkassen frei wählen.
Selbstbehalt
Von den verbleibenden Behandlungskosten (wenn Franchise erreicht) bezahlen Sie 10 Prozent selbst. Dieser so genannte Selbstbehalt beträgt jedoch pro Jahr maximal CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Wenn Sie Prämien sparen möchten, können Sie Ihre Franchise (CHF 500, 1000, 1500, 2000 & 2500) freiwillig erhöhen.…
Spitalbeitrag
Der Beitrag beträgt CHF 15 pro Spitaltag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen, zahlen keinen Spitalbeitrag.
Leistungen im Detail
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt grundsätzlich die Untersuchung und die Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert ausführlich über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung.
Alternative
Versicherungsmodelle in der
Grundversicherung
- Standard-Modell Freie Arztwahl – Hausarzt-Model Ihr Hausarzt ist Ihre erste Ansprechperson in gesundheitlichen Anliegen.
- HMO – Modell (Health Maintenance Organization) Ihr Gesundheitszentrum ist Ihre erste Ansprechstelle in gesundheitlichen Anliegen.
- Telmed-Modell Die Erstberatung erfolgt telefonisch mit einer Fachperson Tierschutzversicherungen zu überblicken, fällt häufig nicht ganz leicht – steckt der Teufel doch im Detail – daher kann eine Beratung vom Spezialisten sehr nützlich sein.
Leistungen der Krankenkasse
Die Leistungen der Grundversicherung sind im KVG und KVV genau festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch Die Leistungen sind gesetzlich detailliert geregelt. Es besteht ein Leistungskatalog, welcher durch die Versicherer nicht verändert werden darf. Prämisse: Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Grundsatz: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gilt grundsätzlich nur in der Schweiz. Ausnahmen:
- Medizinische Notfallbehandlungen im Ausland sind bis max. dem doppelten Betrag – der in der Schweiz für die gleiche Behandlung vergütet würde – versichert.
- Medizinische Behandlungen, welche in der Schweiz nicht möglich sind.
Deckungen
Die Grundversicherung übernimmt die Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und ihrer Folgen dienen bei:
- Krankheit
- Mutterschaft
- Unfall
Krankenzusatzversicherungen
nach VVG
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung nach ist freiwillig und die Krankenversicherungen sind – im Gegensatz zur Grundversicherung – nicht verpflichtet, Sie in die gewünschte Versicherung aufzunehmen. Die Krankenversicherungen können die Prämien zudem von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand oder von Ihrem Geschlecht abhängig machen. Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung verlangen die Krankenkassen, dass Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Zu welchen Bedingungen Sie in die gewünschte Versicherung aufgenommen werden, hängt von diesen Fragen zu Ihrer Gesundheit ab. Füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgetreu aus. Falls Ihre Angaben falsch sind, kann die Krankenkasse auch im Nachhinein Vorbehalte anbringen oder Sie aus der Versicherung ausschliessen
Beim Abschluss zu beachten
Zusatzversicherungen werden oftmals nicht als Einzelleistungen, sondern in Paketen angeboten. Wenn Sie sich also für den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheiden, dann stellen Sie sicher, dass Sie für eine Leistung nicht doppelt versichert sind. Bei zusätzlichen Reiseversicherungen (bei Überseereisen oft sinnvoll) prüfen Sie, ob Sie nicht bereits über die Kreditkarte, einen Reise-Schutzbrief oder Ähnliches versichert sind.
Bei einer Kündigung zu beachten:
Überlegen Sie sich vor der Kündigung von bereits bestehenden Zusatzversicherungen gut, ob die Versicherung wirklich nicht mehr gebraucht oder gewollt ist, denn eine erneute Aufnahme in die entsprechende Zusatzversicherung ist nicht gewährleistet (z.B. wegen schlechterem Gesundheitszustand). Informieren Sie sich zudem über die geltenden Kündigungsfristen.
Ambulantversicherungen
Ambulantversicherungen bezahlen Beiträge an präventive Gesundheitsmassnahmen wie Fitness oder Rauchentwöhnung. Dazu werden Beiträge bezahlt an nicht kassenpflichtige Medikamente, Notfalltransporte, zahnärztliche Eingriffe, Sehhilfen und vieles mehr.
Komplementärversicherung
Die Komplementärversicherung bezahlt Beiträge an diverse alternative Behandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie.
Spitalzusatzversicherungen
Mit einer Spitalzusatzversicherung entscheiden Sie sich für mehr Freiheit bei der Wahl Ihres Spitals und des behandelnden Arztes, mehr Komfort und bevorzugten Zugang zu Spitzenmedizin – mit der Wahl von halbprivat, privat oder einem Flexmodell.
Zahnversicherung
Zahnbehandlungen, Zahnkontrollen und Dentalhygiene werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Umso wichtiger ist eine Zahnversicherung, welche die Behandlungskosten übernimmt.
Deckungen
Ambulantversicherung:
Komplementärversicherung:
Spitalzusatzversicherung:
Zahnversicherung:
- Brillengläser/Kontaktlinsen
- Fitnessabo
- Impfungen
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- Homoöpathie
- Akupunktur
- Massagen
- Osteopathie
- Allgemein ganze Schweiz
- Halbprivat
- Privat
- Flex-Modelle
- Kieferkorrekturen
- Zahnspangen
- Dentalhygiene
- Zahnärztliche Behandlungen
Deckungen
Ambulantversicherung:
- Brillengläser/Kontaktlinsen
- Fitnessabo
- Impfungen
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
Komplementärversicherung:
- Homoöpathie
- Akupunktur
- Massagen
- Osteopathie
Spitalzusatzversicherung:
- Allgemein ganze Schweiz
- Halbprivat
- Privat
- Flex-Modelle
Zahnversicherung:
- Kieferkorrekturen
- Zahnspangen
- Dentalhygiene
- Zahnärztliche Behandlungen
Generelle Ausschlüsse:
Was zahlt Ihre Krankenkassenversicherung nicht?
Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Krankenkassenversicherung nicht?
- Individuell nach Gesundheitsprüfung
Was sagen unsere Kunden?
Quaris — ein Partner für alle Fälle
Chantal Galladé
Quaris überprüft regelmässig unsere Versicherungskonditionen und analysiert unser Risikoprofil. So sind wir zum besten Preis-/Leistungsverhältnis versichert und dürfen zudem eine einwandfreie und kompetente Beratung geniessen.Einfach nur Top
Rageth Clavadetscher
Mit Quaris habe ich einen Partner gefunden, der mich in allen Versicherungsfragen kompetent berät und mich in allen Versicherungsbelangen vollumfänglich unterstützt.Einmal Quaris – immer Quaris!
Bruno Weber
Gute Sache, schade nur, dass ich so spät von Quaris erfahren habe. Ich hätte viel Geld sparen können.Sehr Kompetent!
Marc Bochsler
Die gute Beratung und Zuverlässigkeit der Quaris ist in allen Belangen perfekt! Ich kann Quaris nur empfehlenTop Beratung bei Quaris!