Was zahlen Krankenversicherer an Heilmethoden der Komplementärmedizin?

Sasha Voegeli

Was zahlen Krankenversicherer an Heilmethoden der Komplementärmedizin? Welche Zusatzversicherungen übernehmen alternative Medikamente?


Alternativmedizin oder Komplementärmedizin wird derjenige Teil der Medizin genannt, der nicht zur offiziellen Schulmedizin gehört. Therapien und Behandlungen im Bereich der Alternativmedizin werden nur eingeschränkt durch die Grundversicherung nach KVG übernommen.


Für eine weitergehende Deckung der Leistungen von Ärzten und Naturheilpraktikern im Bereich der Komplementärmedizin ist eine Zusatzversicherung nach VVG notwendig.

Komplementär-Medizin: was zahlt die Grundversicherung nach KVG? Die Förderung der Komplementärmedizin ist durch den Volksentscheid vom Mai 2009 in der Bundesverfassung verankert worden. Folgende fünf Alternativmedizin-Gebiete von der Grundversicherung abgedeckt: anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (inklusive Akupunktur) — sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


Komplementärmedizinische Behandlungen müssen von anerkannten Ärzten ausgeführt werden und Medikamente auf der so genannten Spezialitätenliste (SL) oder der Arzneimittelliste stehen. Die Spezialitätenliste finden Sie unter 
www.sl.bag.admin.ch.

Wie immer in der Grundversicherung gilt: Kosten werden nur abzüglich der gewählten Franchise und des Selbstbehalts übernommen.

Komplementär-Medizin: was zahlt die Zusatzversicherung?

Jede Krankenversicherung verfügt über eine Liste mit unterstützten alternativmedizinischen Methoden, Medikamenten, Ärzten und Therapeuten. Das so genannte Erfahrungsmedizinische Register (EMR) stellt ein Gütesiegel für Therapeuten zur Verfügung, das von den meisten Krankenkassen unterstützt wird. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese gegebenenfalls die gewünschte Methode bezahlt, bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden. Fragen Sie den Therapeuten, welche Zusatzversicherungen die Kosten allenfalls übernehmen. Die meisten Krankenkassen zahlen nicht die vollständigen Kosten, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz. Der kann je nach Zusatzversicherung markant variieren von 50 bis zu 90 Prozent. Bei einigen Versicherungen wird zusätzlich eine Franchise abgezogen. Zudem übernehmen einige Krankenversicherungen die Kosten nur bis zu einem maximalen Betrag. Andere  übernehmen die Kosten (abzüglich allfälliger Franchisen und Selbstbehalte) unbegrenzt. Mancher Krankenpflegezusatz beschränkt die Anzahl der versicherten Therapie-Sitzungen pro Behandlung.


Im Bereich Komplementärmedizin gehören unter anderem die folgenden Krankenpflegezusätze zu den umfassendsten: Groupe Mutuel Bonus (90%, Franchise CHF 150), Helsana Sana und Completa (75%, stationäre Behandlungen bis CHF 5’000), Sympany (80% bis zu CHF 10’000), Sanitas Classic (80%, bis zu CHF 5’000), EGK Sun 3 (80%, Franchise von CHF 300).

Die Leistungen der Zusatzversicherungen können je nach Versicherung und Produkt markant variieren. Oft werden die Leistungen zusammen mit anderen Services im Paket angeboten. Ein Gesamt-vergleich, wie er auf quaris.ch möglich ist, lohnt sich auf jeden Fall.

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